Deutschland und die Welt

Reinhard Pohl: Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

2014, 48 Seiten, 2 Euro
ISBN 978-3-936419-14-6

Seit der Französischen Revolution gibt es Bürgerrechtsbewegungen, die sich für die Gleichbehandlung aller Menschen einsetzen. Seit 1965 gibt es in Großbritannien ein Anti-Diskriminierungsgesetz, seit 1994 gibt es ein Gleichbehandlungsgesetz in den Niederlanden. In Deutschland dauert so etwas länger, selbst die Richtlinien der EU wurden hier nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt.

Erst 2006 trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ in Kraft, seit Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts als „Anti-Diskriminierungsgesetz“ diskutiert. Es soll die Ungleichbehandlung aufgrund von Vorurteilen verbieten, eine Ungleichbehandlung aufgrund sachlicher Erwägungen allerdings erlauben. Es gilt im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Arbeitsleben und im Dienstleistungsbereich, in Schule und Gesundheitswesen genauso wie im Freizeitbereich, zum Beispiel für Gaststätten, Hotels oder Discotheken.

Was bringt das Gesetz? Pauschale Außchlußkriterien in Stellenanzeigen sind verboten, eine Auswahl von Mietern zugunsten „ausgeglichener kultureller Verhältniße“ aber erlaubt. Eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft ist verboten, eine Ungleichbehandlung wegen der Staatsangehörigkeit aber erlaubt. Die Diskriminierung wegen des Geschlechtes oder einer Behinderung wird verboten, die Diskriminierung wegen der Sprache aber nicht erwähnt.

Die öffentliche Diskußion, wie sie anzeigen-abhängige Medien bestimmen, beklagten 2006 die Bürokratie für Personalchefs und malten eine drohende Klageflut an die Wand, die in der Realität acht Jahre später nicht erkennbar ist. Stimmen von Migrantinnen und Migranten, die keine positive Änderung spüren, werden überhört.

Diese Broschüre stellt das Gesetz vor, vergleicht die Regelungen mit denen anderer europäischer Länder und zieht eine erste Bilanz. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht auf dem Mitleid mit Firmeninhabern, die Einstellungsgespräche führen, sondern Schwerpunkt ist die Situation von (potentiellen) Diskriminierungsopfern.


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